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Hauptamtliches Mitglied des Versicherungsgerichtes

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Tätigkeit in der st.gallischen Justiz. Die Gerichte des Kantons St.Gallen fällen jedes Jahr über 15'000 Entscheide in den verschiedensten Rechtsgebieten. Die Mitarbeitenden der Gerichte setzen sich täglich zugunsten der Rechtsuchenden für eine unabhängige und effiziente Justiz ein und leisten dadurch einen wertvollen Beitrag zum Rechtsfrieden.

Das Versicherungsgericht behandelt als einzige kantonale Instanz Beschwerden gegen Verfügungen oder Einspracheentscheide und öffentlich-rechtliche Klagen im Bereich des Sozialversicherungsrechts des Bundes. Dieses umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung, die Unfallversicherung, die Ergänzungsleistungen, die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, die berufliche Vorsorge, die Familienzulagen, die Erwerbsersatzordnung, die Mutterschaftsversicherung und die Militärversicherung. Zudem beurteilt das Versicherungsgericht als einzige kantonale Instanz Rekurse im Bereich Opferhilfe und privatrechtliche Klagen betreffend Zusatzversicherungen zur sozialen Krankenversicherung. Erstinstanzlich behandelt es im kantonalen Verwaltungs- und Sozialversicherungsrecht überdies Rekurse gegen Einspracheentscheide betreffend Individuelle Krankenkassenprämien-Verbilligung, Alimentenbevorschussung und Elternschaftsbeiträge.

Im Hinblick auf eine vakante Stelle suchen wir per öffentlicher Ausschreibung ein

hauptamtliches Mitglied des Versicherungsgerichtes

Pensum: 80 Prozent

Arbeitsort: St.Gallen

Was Sie erwartet

Sie sind als Richterin oder Richter für das Versicherungsgericht tätig.

Der Kantonsrat wird die Wahl voraussichtlich in der Frühjahrssession 2027 vornehmen. Der Amtsantritt ist per 1. Juni 2027 oder nach Vereinbarung vorgesehen. Die Rechtspflegekommission des Kantonsrates berät die Wahlvorschläge der Fraktionen für die kantonalen Gerichte vor. Sie hört die Kandidierenden an und entscheidet über deren Eignung für das Amt. Die Fraktionen reichen anschliessend ihre Wahlvorschläge zuhanden des Kantonsrates ein, der die Mitglieder der kantonalen Gerichte wählt.

Für die Wahl in ein Richteramt der kantonalen Gerichte ist die Schweizerische Staatsbürgerschaft erforderlich, für die Amtsausübung bedarf es der Wohnsitznahme im Kanton (vgl. Art. 33 Abs. 1 KV; Art. 25 Abs. 1 GerG). Die Rechtspflegekommission legt nicht nur Wert auf die fachliche und persönliche Eignung der Kandidierenden, sondern auch auf eine möglichst ausgewogene Vertretung der verschiedenen politischen Kräfte an den kantonalen Gerichten.

Was Sie auszeichnet

  • Abgeschlossenes juristisches Studium; Anwaltspatent, anwaltliche Praxis und Gerichtserfahrung von Vorteil
  • Mehrjährige berufliche Erfahrung im öffentlichen Recht aus vorausgegangener Tätigkeit in Justiz, Advokatur, Wissenschaft, Privatwirtschaft oder Verwaltung
  • Hervorragende fachliche Qualifikationen, Belastbarkeit, speditive Arbeitsweise und redaktionelles Geschick
  • Organisations- und Verhandlungsgeschick sowie Entscheidungsfreudigkeit, hohe Sozialkompetenz und ausgeprägte Teamfähigkeit
  • Fähigkeit, das Gericht und eine Abteilung an Gerichtsverhandlungen und in der Rechtsprechung zu präsidieren
  • Fähigkeit und Bereitschaft, verfahrensleitende Verfügungen, Einzelrichter- und Kollegialentscheide selbständig zu verfassen und/oder zu bearbeiten anhand von Entwürfen der Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber
  • Persönliche Integrität und Unabhängigkeit, Vertrautheit im Umgang mit Behörden, Verwaltung und Medien

Bereit für den nächsten Schritt? Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten und Sie ein Teil des Teams sein möchten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

Weitere Auskünfte unter:
Auskünfte zur Kandidatur: Fraktionssekretariate oder Präsidien der
Fraktionen des St.Galler Kantonsrates
Auskünfte über das Gericht: Gerichtspräsidentin Christiane Gallati-Schneider, Tel. 058 229 25 25; christiane.gallati@sg.ch
Auskünfte über das Wahlverfahren: Simona Risi, Tel. 058 229 66 51, simona.risi@sg.ch

Bewerbungen sind an die bevorzugte(n) Fraktion(en) des St.Galler Kantonsrates zu richten. Die Bewerbungsunterlagen enthalten ein Motivationsschreiben zuhanden des Kantonsrates, einen standardisierten Lebenslauf (bei den Fraktionen erhältlich), einen ausführlichen persönlichen Lebenslauf, einen aktuellen Betreibungs- und Strafregisterauszug sowie die relevanten Fachdiplome bzw. -zeugnisse. Die Einreichung erfolgt mittels pdf-Dokument.

Die Fraktionen sind eingeladen, der Rechtspflegekommission ihre Kandidaturen bis 9. Oktober 2026, 12.00 Uhr, zu melden. Interessentinnen und Interessenten wird nahegelegt, möglichst frühzeitig auf eine Fraktion zuzugehen, von der sie zur Wahl portiert werden möchten

Skills

  • Social Insurance Law
  • Judicial Decision-Making
  • Legal Research
  • Case Management
  • Statutory Interpretation
  • Written Legal Reasoning
  • Hearing Conduct

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